
EUDR Easy erhebt ausgewählte Kerndaten und bereitet sie für eine spätere interne Prüfung vor. Angaben Ihrer Lieferanten werden als ungeprüfte Selbstauskunft gespeichert — Bewertung und Entscheidung bleiben bei Ihnen.
Keine Rechtsberatung · keine Konformitätsgarantie · keine Verbindung zum EU-Informationssystem
Nach der Anmeldung stehen diese Bereiche zur Verfügung. Bereiche in Vorbereitung sind ausdrücklich gekennzeichnet.
Überblick über Sorgfaltsfälle und deren Datenstand. EUDR Easy erzeugt keine amtliche DDS und keine Referenznummer.
Arbeitsbereich vorhanden
Ablage und Zuordnung von Nachweisen zu Lieferanten und Produktionsflächen — das Dokumentencenter ist in Vorbereitung.
In Vorbereitung
Lieferanten anlegen, per persönlichem Link befragen und Angaben als ungeprüfte Selbstauskunft dokumentieren.
Arbeitsbereich vorhanden
16 Module mit Quellenangabe und Prüfung — durchgehend mit Rechtsstand, Quellenstatus und Regelversion.
Arbeitsbereich vorhanden
Wichtiger Hinweis
EUDR-easy ist keine Rechtsberatung, gibt keine Konformitätsgarantie und ist nicht mit dem EU-Informationssystem verbunden. Es werden keine amtlichen DDS-Referenzen, SD-Kennungen oder Prüfnummern erzeugt.
Ihr Lieferant öffnet einen persönlichen Link und beantwortet ausgewählte Kernfragen — ohne Registrierung.
HS-/CN-Code, Produktionsland, Produktionszeitraum und Angaben zu den Produktionsflächen werden für jedes Land erfasst — als Ausgangspunkt, nicht als abgeschlossene Akte.
Die Einstufung nach DVO (EU) 2025/1093 wird transparent angezeigt. Geringes Risiko bedeutet nicht Konformität und ersetzt keine Prüfung.
Der aktuelle Lieferantenfluss erfasst ausgewählte Kerndaten für die spätere Art.-9-Prüfung. Die vollständige Art.-9-Akte und die Risikoprüfung nach Art. 10/11 sind noch nicht abgebildet.
Grundlage: VO (EU) 2023/1115, konsolidierte Fassung vom 26.12.2025; Länderklassifizierung: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 (Länderklassifizierung); Informationssystem: DVO (EU) 2026/1565 (Änderung der Informationssystem-DVO 2024/3084) (geltend seit 17.07.2026). Die geplante Anhang-I-Änderung C(2026) 4920 ist zum rechtsstand 05.08.2026 noch nicht in Kraft und wird nicht angewendet.