Luftaufnahme eines dichten Waldes als Sinnbild für entwaldungsfreie Lieferketten
Rechtsstand 05.08.2026

EUDR-Lieferantenangaben strukturiert erheben — ohne Login für den Lieferanten.

EUDR Easy erhebt ausgewählte Kerndaten und bereitet sie für eine spätere interne Prüfung vor. Angaben Ihrer Lieferanten werden als ungeprüfte Selbstauskunft gespeichert — Bewertung und Entscheidung bleiben bei Ihnen.

Keine Rechtsberatung · keine Konformitätsgarantie · keine Verbindung zum EU-Informationssystem

Anhang-I-Prüfung
CN-2026
Länderbenchmark
DVO (EU) 2025/1093
Schulungsmodule
16 Module mit Quellenangabe

Ihre Arbeitsbereiche

Nach der Anmeldung stehen diese Bereiche zur Verfügung. Bereiche in Vorbereitung sind ausdrücklich gekennzeichnet.

DDS-Center

Überblick über Sorgfaltsfälle und deren Datenstand. EUDR Easy erzeugt keine amtliche DDS und keine Referenznummer.

Arbeitsbereich vorhanden

Nachweise & Dokumente

Ablage und Zuordnung von Nachweisen zu Lieferanten und Produktionsflächen — das Dokumentencenter ist in Vorbereitung.

In Vorbereitung

Lieferanten

Lieferanten anlegen, per persönlichem Link befragen und Angaben als ungeprüfte Selbstauskunft dokumentieren.

Arbeitsbereich vorhanden

Schulung

16 Module mit Quellenangabe und Prüfung — durchgehend mit Rechtsstand, Quellenstatus und Regelversion.

Arbeitsbereich vorhanden

Wichtiger Hinweis

EUDR-easy ist keine Rechtsberatung, gibt keine Konformitätsgarantie und ist nicht mit dem EU-Informationssystem verbunden. Es werden keine amtlichen DDS-Referenzen, SD-Kennungen oder Prüfnummern erzeugt.

Erhebung ohne Lieferantenkonto

Ihr Lieferant öffnet einen persönlichen Link und beantwortet ausgewählte Kernfragen — ohne Registrierung.

Ausgewählte Kerndaten

HS-/CN-Code, Produktionsland, Produktionszeitraum und Angaben zu den Produktionsflächen werden für jedes Land erfasst — als Ausgangspunkt, nicht als abgeschlossene Akte.

Länderbenchmark ohne Automatik-Freigabe

Die Einstufung nach DVO (EU) 2025/1093 wird transparent angezeigt. Geringes Risiko bedeutet nicht Konformität und ersetzt keine Prüfung.

Was heute noch nicht abgebildet ist

Der aktuelle Lieferantenfluss erfasst ausgewählte Kerndaten für die spätere Art.-9-Prüfung. Die vollständige Art.-9-Akte und die Risikoprüfung nach Art. 10/11 sind noch nicht abgebildet.

Fristen und Ausnahmen

30.12.2026
Allgemeiner Anwendungsbeginn für große und mittlere Unternehmen. Er gilt außerdem für nicht privilegierte Mikro- und Kleinunternehmen, für nach dem 31.12.2024 gegründete Kleinunternehmen sowie für Produkte, die dem früheren EUTR-Anhang unterlagen.
30.06.2027
Nur für am 31.12.2024 bereits bestehende natürliche Personen sowie Mikro- und Kleinoperatoren — und nicht für Produkte, die dem früheren EUTR-Anhang unterliegen. Für diese sowie für nach dem 31.12.2024 gegründete Kleinunternehmen gilt der 30.12.2026.
31.12.2029
EUTR-Übergang: Holzprodukte, die vor dem 29.06.2023 erzeugt und ab dem 30.12.2026 in Verkehr gebracht werden, unterliegen bis zum 31.12.2029 den EUTR-Regeln.

Grundlage: VO (EU) 2023/1115, konsolidierte Fassung vom 26.12.2025; Länderklassifizierung: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 (Länderklassifizierung); Informationssystem: DVO (EU) 2026/1565 (Änderung der Informationssystem-DVO 2024/3084) (geltend seit 17.07.2026). Die geplante Anhang-I-Änderung C(2026) 4920 ist zum rechtsstand 05.08.2026 noch nicht in Kraft und wird nicht angewendet.